Allgemeine Bedingungen und Konditionen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zwischen der Papayo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rico Fernando und Vladimir Kim, nachfolgend „Auftragnehmer“ und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber„, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („Saas“) an. Art und Umfang der gegenseitigen Leistungen sind in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienste im Bereich Software über das Internet. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software, verbunden mit der Einräumung der für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für öffentliche Auftritte des Auftraggebers. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt der im Vertrag festgelegte Leistungsumfang.

(3) Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung (Dienstleistungsvertrag) und nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolgs (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die geforderten Leistungen erbracht und eventuell auftretende Fragen geklärt sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich in seinem eigenen Interesse, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Auftraggeber bucht eine entsprechende Dienstleistung beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer nimmt diese Buchung durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers vorgenommen werden.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Annahmen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer die Leistung aufgrund seiner Spezialisierung oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn Gründe vorliegen, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf ein Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung erbrachten Leistungen unangetastet.

§ 3 Inhalt des Vertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen für den Auftraggeber unter Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software zur Nutzung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Auftragnehmers und wird nicht verkauft, sondern nur vermietet.

(2) Um auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, stellt der Auftragnehmer dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistung erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.

(4) Alle Dokumente des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für die Inhalte auf der Website des Auftragnehmers als auch für andere Dokumente. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Dokumente zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers Bilder, Filme oder Tonaufnahmen von den Dienstleistungsmethoden zu machen.

(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software oder Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode für andere Zwecke ist untersagt.

§ 4 Implementierung des Dienstes

(1) Der Dienst basiert auf Zusammenarbeit. Der Kunde ist verantwortlich für eine korrekt angegebene E-Mail-Adresse und für die regelmäßige Überprüfung seiner E-Mails.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung einer Leistung zu verschieben, wenn er oder ein von ihm eingeschalteter dritter Dienstleister daran gehindert wird, z.B. durch Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Stürme, Verkehrsstörungen oder Krankheiten, die der Auftragnehmer unverschuldet daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin auszuführen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen nur der Veranschaulichung und sind nur annähernd. Es wird keine Garantie für eine vollständige Übereinstimmung gegeben.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus technischen Gründen Anpassungen des Inhalts oder des Ablaufs des Dienstes vorzunehmen, z.B. wenn eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstinhalts erforderlich ist, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Änderung des Dienstinhalts führt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistung der Software zu verbessern oder sie an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.

(7) Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht selbst erbringen. Er ist berechtigt, die Ausführung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen an Dritte zu übertragen, z.B. an Subunternehmer.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Software vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, insbesondere alle Kopien der Software an einem geschützten Ort aufzubewahren.

§ 5 Zahlung

(1) Für die Nutzung der SaaS-Lösung fällt eine monatliche Gebühr an, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers richtet. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die Gebühr monatlich von seinem angegebenen Zahlungsmittel einzuziehen oder per Rechnung zu bezahlen.

(2) Die Zahlung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an den Auftragnehmer erfolgen. Die Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung per E-Mail fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab dem Rechnungsdatum. Die Zahlung ist mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.

(3) Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgten Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.

(4) Alle Preise auf der Website des Auftragnehmers sind als Bruttopreise angegeben.

§ 6 Eigentumsrechte des Auftragnehmers und Dritter

(1) Alle Rechte an den Leistungsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, alle Designrechte, alle Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige geistige Eigentumsrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hiermit die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der Erstellung der Ergebnisse.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber nicht ohne die Zustimmung des Auftragnehmers verwendet werden.

(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich festgestellten Ansprüchen Dritter aus bestehenden Schutzrechten frei, sofern die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Bestimmungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informieren.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Informationen der anderen Partei (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Sensibilität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf die Nutzung im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist ohne die vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei nicht gestattet. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger auch zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihre Mitarbeiter oder Dritte, an die sie vertrauliche Informationen weitergeben, verpflichten, diese Informationen im Rahmen des jeweiligen Subunternehmer- und Arbeitsverhältnisses vertraulich zu behandeln, mit der Maßgabe, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung auch nach Beendigung des jeweiligen Subunternehmer- oder Arbeitsverhältnisses fortbesteht, soweit dies der Fall ist. Eine entsprechende generelle Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:

a) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne dass die in diesem Vertrag enthaltenen Geheimhaltungspflichten verletzt wurden;

b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) die der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieser Vereinbarung von der offenlegenden Partei ohne jegliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

Es obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft, zu beweisen, dass die in diesem Absatz genannten Ausnahmen vorliegen.

(6) Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen freigeben oder löschen. Davon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen normaler Sicherungsprozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn dadurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Handelt es sich um eine einmalige Erbringung einer Dienstleistung, so ist dies im Vertrag vermerkt und die folgenden Absätze des § 8 finden keine Anwendung.

(2) Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer um die ursprüngliche Laufzeit.

(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer um einen weiteren Monat, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer um die ursprüngliche Laufzeit.

(4) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Auftragnehmer insbesondere zu, wenn der Auftraggeber mehr als zweimal mit Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig unerlaubte Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(5) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

(6) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In anderen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist – nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Kunden so gut wie möglich vor Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Der Haftungsausschluss in den Absätzen 1 – 3 gilt mit den genannten Ausnahmen auch für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Die Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die professionelle Ausführung der Dienstleistung verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unbefugtes Handeln oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle der Unterstützung bei Problemen mit dem Kunden kann es erforderlich werden, auf die Datensätze des Kunden zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, weiterzuvermitteln oder in sonstiger Weise zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine Regelung mit dem gleichen Inhalt wie im vorigen Absatz zu vereinbaren.

(3) Die Parteien werden die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Die gesonderten Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Website des Auftragnehmers unter dem folgenden Link: Datenschutzbestimmungen

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen nicht. Vielmehr ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung frei auszulegen und durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusatzvereinbarungen gibt es nicht.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



Diese Police ist ab dem 14. Oktober 2024 gültig.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zwischen der Papayo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rico Fernando und Vladimir Kim, nachfolgend „Auftragnehmer“ und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber„, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („Saas“) an. Art und Umfang der gegenseitigen Leistungen sind in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienste im Bereich Software über das Internet. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software, verbunden mit der Einräumung der für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für öffentliche Auftritte des Auftraggebers. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt der im Vertrag festgelegte Leistungsumfang.

(3) Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung (Dienstleistungsvertrag) und nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolgs (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die geforderten Leistungen erbracht und eventuell auftretende Fragen geklärt sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich in seinem eigenen Interesse, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Auftraggeber bucht eine entsprechende Dienstleistung beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer nimmt diese Buchung durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers vorgenommen werden.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Annahmen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer die Leistung aufgrund seiner Spezialisierung oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn Gründe vorliegen, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf ein Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung erbrachten Leistungen unangetastet.

§ 3 Inhalt des Vertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen für den Auftraggeber unter Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software zur Nutzung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Auftragnehmers und wird nicht verkauft, sondern nur vermietet.

(2) Um auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, stellt der Auftragnehmer dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistung erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.

(4) Alle Dokumente des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für die Inhalte auf der Website des Auftragnehmers als auch für andere Dokumente. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Dokumente zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers Bilder, Filme oder Tonaufnahmen von den Dienstleistungsmethoden zu machen.

(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software oder Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode für andere Zwecke ist untersagt.

§ 4 Implementierung des Dienstes

(1) Der Dienst basiert auf Zusammenarbeit. Der Kunde ist verantwortlich für eine korrekt angegebene E-Mail-Adresse und für die regelmäßige Überprüfung seiner E-Mails.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung einer Leistung zu verschieben, wenn er oder ein von ihm eingeschalteter dritter Dienstleister daran gehindert wird, z.B. durch Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Stürme, Verkehrsstörungen oder Krankheiten, die der Auftragnehmer unverschuldet daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin auszuführen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen nur der Veranschaulichung und sind nur annähernd. Es wird keine Garantie für eine vollständige Übereinstimmung gegeben.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus technischen Gründen Anpassungen des Inhalts oder des Ablaufs des Dienstes vorzunehmen, z.B. wenn eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstinhalts erforderlich ist, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Änderung des Dienstinhalts führt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistung der Software zu verbessern oder sie an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.

(7) Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht selbst erbringen. Er ist berechtigt, die Ausführung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen an Dritte zu übertragen, z.B. an Subunternehmer.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Software vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, insbesondere alle Kopien der Software an einem geschützten Ort aufzubewahren.

§ 5 Zahlung

(1) Für die Nutzung der SaaS-Lösung fällt eine monatliche Gebühr an, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers richtet. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die Gebühr monatlich von seinem angegebenen Zahlungsmittel einzuziehen oder per Rechnung zu bezahlen.

(2) Die Zahlung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an den Auftragnehmer erfolgen. Die Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung per E-Mail fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab dem Rechnungsdatum. Die Zahlung ist mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.

(3) Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgten Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.

(4) Alle Preise auf der Website des Auftragnehmers sind als Bruttopreise angegeben.

§ 6 Eigentumsrechte des Auftragnehmers und Dritter

(1) Alle Rechte an den Leistungsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, alle Designrechte, alle Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige geistige Eigentumsrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hiermit die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der Erstellung der Ergebnisse.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber nicht ohne die Zustimmung des Auftragnehmers verwendet werden.

(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich festgestellten Ansprüchen Dritter aus bestehenden Schutzrechten frei, sofern die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Bestimmungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informieren.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Informationen der anderen Partei (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Sensibilität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf die Nutzung im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist ohne die vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei nicht gestattet. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger auch zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihre Mitarbeiter oder Dritte, an die sie vertrauliche Informationen weitergeben, verpflichten, diese Informationen im Rahmen des jeweiligen Subunternehmer- und Arbeitsverhältnisses vertraulich zu behandeln, mit der Maßgabe, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung auch nach Beendigung des jeweiligen Subunternehmer- oder Arbeitsverhältnisses fortbesteht, soweit dies der Fall ist. Eine entsprechende generelle Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:

a) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne dass die in diesem Vertrag enthaltenen Geheimhaltungspflichten verletzt wurden;

b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) die der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieser Vereinbarung von der offenlegenden Partei ohne jegliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

Es obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft, zu beweisen, dass die in diesem Absatz genannten Ausnahmen vorliegen.

(6) Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen freigeben oder löschen. Davon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen normaler Sicherungsprozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn dadurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Handelt es sich um eine einmalige Erbringung einer Dienstleistung, so ist dies im Vertrag vermerkt und die folgenden Absätze des § 8 finden keine Anwendung.

(2) Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer um die ursprüngliche Laufzeit.

(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer um einen weiteren Monat, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer um die ursprüngliche Laufzeit.

(4) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Auftragnehmer insbesondere zu, wenn der Auftraggeber mehr als zweimal mit Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig unerlaubte Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(5) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

(6) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In anderen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist – nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Kunden so gut wie möglich vor Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Der Haftungsausschluss in den Absätzen 1 – 3 gilt mit den genannten Ausnahmen auch für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Die Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die professionelle Ausführung der Dienstleistung verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unbefugtes Handeln oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle der Unterstützung bei Problemen mit dem Kunden kann es erforderlich werden, auf die Datensätze des Kunden zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, weiterzuvermitteln oder in sonstiger Weise zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine Regelung mit dem gleichen Inhalt wie im vorigen Absatz zu vereinbaren.

(3) Die Parteien werden die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Die gesonderten Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Website des Auftragnehmers unter dem folgenden Link: Datenschutzbestimmungen

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen nicht. Vielmehr ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung frei auszulegen und durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusatzvereinbarungen gibt es nicht.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Diese Police ist ab dem 14. Oktober 2024 gültig.